(Hohenrode) | Schaumburger Wochenblatt

Beförderungen für den Ortsbrandmeister und seinen Stellvertreter durch Stadtbrandmeister Tim Schinz. <br> (Foto: ste)

Starke Einsatzbelastung der Wehren

Es war für die Stadtfeuerwehr in Rinteln das arbeitsreichste Jahr ihrer Geschichte, teilte Stadtbrandmeister Tim Schinz auf der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Hohenrode mit. 436 Einsätze mussten durch die 561 Feuerwehrleute der Wehren abgearbeitet werden. „Das geht an die Belastungsgrenze der Einsatzkräfte!“ Ortsbrandmeister Jens Entorf konnte in seinem ersten Jahr als Führungskraft einer Ortswehr stolz berichten, dass 25 Aktive eine starke Truppe im Dorf bildeten. Damit das auch so bleibt, wird aktiv Nachwuchssicherung durch Jugendwart Jan Walther betrieben. 2023 musste die Hohenroder Wehr zu elf Einsätzen ausrücken, es konnte aber auch die Einweihung des neuen Feuerwehrhauses nachgefeiert werden. Stadtbrandmeister Tim Schinz beförderte Ortsbrandmeister Jens Entorf zum Oberlöschmeister und seinen Stellvertreter Henrik Haupt zum Löschmeister. Weitere Beförderungen gab es für Tanja Entorf, Pia Willmer, Julian Eickmeier, Marc Wübker, Rene Sterner und Dennis Knöner.
WeltgebetstagTag der offenen StalltürVortragGesangverein- SpielabendSchlingborner laden einSchlingborner Musikanten feiern 60 Jahre BestehenStacheliges KabarettGottesdienstTraditionsWettkämpfePilgerwanderungJubiläumsfeier „135” mit FreundenAdventskaffee auf Reiterhof
OLYMPUS DIGITAL CAMERA (Foto: ste)

Lions Club und NABU laden zum Apfelfest

Langsam aber sicher naht der Herbst, die Äpfel sind bereits reif und hängen übervoll an den Bäumen - doch wohin mit all dem Obst? In der Erntezeit des beliebten Kernobstes laden Lions Club und NABU Rinteln alle Interessierten herzlich zum Apfelfest auf die Streuobstwiese Hohenrode ein. Bereits zum 7. Mal findet das Apfelfest auf der Obstwiese statt. Am Sonntag, 30. September, werden Äpfel mithilfe einer NABU-eigenen mobilen Apfelpresse in der Zeit von 11 bis 18 Uhr zu Saft verarbeitet. „Es ist ein besonderes Erlebnis, seinen eigenen Apfelsaft zu pressen”, wie Dr. Nick Büscher, Vorsitzender der Rintelner Naturschützer weiß. Jeder kann Äpfel aus seinem Garten in haushaltsüblichen Mengen (für maximal fünf Liter) mitbringen und frisch zu Saft pressen lassen. Der Apfelsaft wird in Bigbags, in stabilen Fünf-Liter-Saftboxen, abgefüllt und kann gleich mit nach Hause genommen werden, um ihn dort zu erhitzen, damit der Saft lange haltbar bleibt. Selbstverständlich können auch eigene Gefäße mitgebracht werden, um den Saft abzufüllen. Darüber hinaus werden Bratwürstchen gegrillt und allerhand Kulinarisches rund um Streuobst wird angeboten - eine Spezialität ist die Apfeltorte aus Äpfel direkt von der Streuobstwiese. Zudem gibt es Spannendes über die ökologische Bedeutung, das Bienenprojekt und die Schafbeweidung mit dem traditionellen Spinnhandwerk zu entdecken. Weitere Mitmachaktionen sind geplant wie ein Gewinnspiel mit attraktiven Preisen. Lions Club und NABU Rinteln freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer auf der Streuobstwiese, die sich in unmittelbarer Nähe der Ferienhaussiedlung in der Straße „Im Schweinegraben” befindet. Am besten ist es, von der Hauptstraße in Hohenrode in die Straße „Im Frauenkamp” einzubiegen und der Straße bis zur Streuobstwiese zu folgen.
Gemeinsam für das „Blaue Band” der Oberweser (Foto: ste)

Gemeinsam für das „Blaue Band” der Oberweser

Mit MdB Katja Keul konnte Dr. Nick Büscher vom NABU Rinteln jetzt eine Abgeordnete im Deutschen Bundestag für Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, die sich zusammen mit dem NABU dafür einsetzen will, dass die Auenlandschaft wie die Oberweser insgesamt ins Bundesprogramm „Blaues Band” aufgenommen wird. Ziel dieses Projektes ist der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes, dass sowohl vom Bundesumweltministerium als auch von Bundesverkehrsministerium gefördert wird. So sollen beispielsweise ökologische Trittsteine und neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt geschaffen werden - genauso, wie es bereits in der Auenlandschaft erfolgt ist. Keul und ihre Delegation zeigten sich beeindruckt von der Landschaft und Artenvielfalt der Auenlandschaft und sagten die politische Unterstützung des Vorhabens zu. Keul zeigte sich vor allem beeindruckt davon, wie es vor Ort gelungen ist die Bedürfnisse von Natur und Mensch miteinander zu verbinden statt gegeneinander auszuspielen. Das  Vogelschutzgebiet ist ein Anziehungspunkt für Besucher der Region und der als Badesee ausgewiesene Teilbereich kommt den Freizeitinteressen der Anwohner ebenfalls entgegen. „Dieses Projekt könnte wegweisend sein für die Nachnutzung und Renaturierung der vielen Wasserflächen entlang der Ober- aber auch der Mittelweser,” so die Abgeordnete. „Besonders die Oberweser könnte durch die Aufnahme in das Programm blaues Band erheblich gewinnen.”
Fischereigenossenschaft verliert den Rechtsstreit (Foto: ste)

Fischereigenossenschaft verliert den Rechtsstreit

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschied im April die Rechtmäßigkeit der Naturschutz-Verordnung für die Auenlandschaft Hohenrode. Geklagt hatte die Weserfischereigenossenschaft Hameln, die ein Normenkontrollverfahren angetrebt hatte. Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass das etwa 127 Hektar große unter Naturschutz gestellte Gebiet nördlich der Ortschaft Hohenrode mit seine Kiesteichen, Ufer- und Randbereichen Verbote in der Naturschutzgebietsverordnung enthalten dürfe, die unter anderem die Ausübung der Fischerei einschränken. In einer Pressemeldung heißt es: „So sind jegliche Besatzmaßnahmen (Aussetzen von Fischen) ebenso wie der Einsatz von Reusen und Stellnetzen sowie das Befahren mit Wasserfahrzeugen verboten. Auch die Angelnutzung ist nur in der Zeit vom 1. August bis zum 31. Dezember und lediglich an besonders ausgewiesenen, etwa 2 km langen Uferstreifen von zwei Teichen erlaubt.” Die Weserfischereigenossenschaft wollte mit ihrer Klage erreichen, dass die Unterschutzstellung des Gebiets ebenso wie die die Fischerei betreffenden Verbote rechtswidrig seien. Der 4. Senat hat den Normenkontrollantrag der Fischereigenossenschaft abgelehnt und festgestellt, dass die Kiesteiche in der Weserschleife unter Naturschutz gestellt werden durften. Denn das Gebiet ist schutzwürdig, da es eine besondere Bedeutung als Lebensraum wildlebender Tiere, insbesondere als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für störungsempfindliche Vögel hat. Nach den vorhandenen Untersuchungen ist das Gebiet von landesweiter Bedeutung für Gastvögel. Außerdem sind dort zahlreiche Brutvogelarten, die in Niedersachsen stark gefährdet sind oder auf der Vorwarnliste stehen, nachgewiesen. Nicht zu beanstanden sind auch die Einschränkungen der Ausübung der Fischerei, weil die untersagten Handlungen zu einer nachhaltigen Störung des Naturschutzgebiets und der dortigen Fauna bzw. einer Veränderung von schützenswerten Bestandteilen des Gebiets führen können und daher verboten werden durften. Die Einschränkungen der Ausübung der Fischerei sind auch nicht unverhältnismäßig. Ferner lässt sich eine sachwidrige Ungleichbehandlung der Fischerei gegenüber der Jagd, die ebenfalls nur eingeschränkt ausgeübt werden kann, nicht feststellen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 4. Senat nicht zugelassen.
north