Auf Interesse stieß eine Informationsveranstaltung des Senioren- und Behindertenbeirats der Samtgemeinde Nenndorf, über die Themen des Betreuungsrechts mit Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Bärbel Wilharm, Geschäftsführerin des Betreuungsvereins Bubis e.V., übernahm diese Aufgabe.
Wichtigster Punkt war die Klarstellung, dass die Patientenverfügung eintritt, „wenn man seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann“, so Wilharm. Hierbei geht es um die Erkrankung im Endstadium und um die entsprechenden Wünsche der Versorgung der Betroffenen. Die Patientenverfügung ist in diesem Fall eine gute Richtlinie für die behandelnden Ärzte. Die Teilnehmenden erfuhren außerdem, dass mit einer Vorsorgevollmacht die betreffende Person einen oder mehrere Vertrauenspersonen mit einer Vollmacht benennt, die sie in Gesundheitsfragen, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, bei Behörden, in Vermögenssachen, im Post und Fernmeldeverkehr sowie vor Gericht vertritt. Genaue Angaben über die Aufgaben können hierbei in der Vorsorgevollmacht festgelegt werden. Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig und gültig und gelten über den Tod hinaus. Sie sollten bei allen Ärzten und Klinikaufenthalten mit abgegeben werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Betreuungsverfügung. Sie ist für den Fall gedacht, dass eine Person keinen Betreuer benennen kann, zum Beispiel, weil sie keine Angehörigen mehr hat. Dann übernimmt ein vom Gericht bestellter Betreuer oder ein Betreuungsverein die Betreuung. Es kann ein ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Betreuer sein, der finanziell entlohnt wird. Der Betreuer ist dann für die Aufgaben, die in der Vorsorgevollmacht genannt werden, zuständig. Die Betreuungsverfügung ist die gerichtliche Kontrolle über die zu regelnden Angelegenheiten, wenn keine Vertrauensperson benannt werden kann. Die Erläuterungen lösten zahlreiche Nachfragen aus, die ausführlich beantwortet wurden. Zum Abschluss erhielten die Teilnehmenden konkrete Vordrucke und Broschüre zum Thema sowie zur persönlichen Entscheidungshilfe.