Weiterhin ist mit der „Eilverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen” der Bundesregierung vom 18.11.2016 die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen nun auch verpflichtend auf Geflügelhalter von unter 1000 Stück Geflügel ausgeweitet worden. So müssen Geflügelhalter z. B. das unbefugte Betreten ihrer Stallungen von fremden Personen verhindern, ebenso muss Schutzkleidung bereit stehen. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (LAVES) ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0441 57026-444 eingerichtet. Mit dieser Infohotline sollen insbesondere Geflügelhalter bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützt werden. Die Verordnung ist unter der folgenden Web-Adresse zu finden: http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html