Folgender Personenkreis kann geehrt werden: Sportler, die sich durch ihre Leistung zur Teilnahme an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympiaden und Deutschen Meisterschaften qualifiziert haben und an diesen Wettkämpfen teilgenommen haben. Bei Deutschen Meisterschaften erfolgt die Ehrung bis Platz 15; Sportler, die erste, zweite oder dritte Plätze bei Landesmeisterschaften erzielten oder Bezirksmeister/in geworden sind.
Ferner kommen Sportlerinnen und Sportler in Frage, die 20mal das Deutsche Sportabzeichen, zehnmal das Deutsche Familiensportabzeichen oder fünfmal das Schülersportabzeichen (und jeweils der weitere fünfmalige Erwerb) erworben haben. Geehrt werden können auch Sportler für eine besondere sportliche/ehrenamtliche Leistung auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft oder der Verwaltung.