Zu Anfang des Jahres wurden Änderungen im Bereich der Minijobs eingeführt. Der Landkreis hält eine Broschüre vor, die über Neuerungen und Rechte umfassend informiert. Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde zum 1. Januar auf 450 Euro angehoben. Bis zu dieser Grenze können Steuern und Sozialabgaben pauschal erhoben werden. Für Beschäftigungsverhältnisse, die ab Januar begonnen worden sind, besteht nun volle Rentenversicherungspflicht. Das gilt auch für alle, die nach diesem Datum mehr als 400 Euro monatlich im Minijob verdienen. Regeln und Ausnahmen dazu finden sich darin ebenso wie Wissenswertes zum Arbeitsrecht, tarifvertraglichen Leistungen, Erholungsurlaub, Schwangerschaft, Krankheit des Kindes oder die Entlohnung an Feiertagen. Ebenfalls enthalten ist ein Muster-Arbeitsvertrag.