In verschiedenen Eingaben seien konkrete Fragen aufgeworfen worden und um Beantwortung wurde gebeten, welche wirklichen Gründe zu der beabsichtigten Einziehung der Straße geführt haben. „Bis heute kennen wir die wahren Gründe nicht oder können sie nur vermuten”, klagt die Interessengemeinschaft. Einmal werde die Rechts- und Planungssicherheit für den Kiesabbauunternehmer genannt, dann die geringe Verkehrsbedeutung der K 80, welche dann wieder vom Amt 66 des Landkreises Schaumburg relativiert werde. Weiter werde die Beruhigung des Waldgebietes, das Regionale Raumordnungsprogramm genannt und dann scheine das Allgemeinwohl als Begründung für die Einziehung herhalten zu müssen. „Wie sie wissen, ist die Interessengemeinschaft bereit, gegen die Einziehung zu klagen, wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Das heißt für uns: Erhalt der K 80 in der jetzigen Form oder Ausbau einer akzeptablen Alternative, solange die K 80 noch besteht!”, so Stoller in seinem Schreiben an Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier. Diese Alternative könne nur der parallel verlaufende Forstweg, die sogenannte „Sommerwand”, sein. Der Ausbau habe dann durch den Kiesabbauunternehmer zu erfolgen, fordert die IG.
Und für die Interessengemeinschaft mit ihrem Vorstand Martin Kampmeier, Karl-Heinz Quadfasel, Manfred Stoller, Gerhard Strathe, Gerhard Werner und Ralf Wilde tun sich in diesem Verfahren reichlich Fragen auf, die sie vom Landrat beantwortet haben wollen und sie beantragt, das Einziehungsverfahren der K 80 einzustellen und alle politischen und juristischen Maßnahmen einschließlich der Novellierung des bestehenden RROPs durchzuführen, um die vorhandene Straße zu erhalten. Foto: ste