Der Besuch beim Tierarzt kann teuer werden. Da kostet einen die Gesundheit des Haustieres schnell zwischen ein paar Dutzend und mehreren Tausend Euro. Aber nicht jeder Tierhalter kann so eine hohe Tierarzt-Rechnung bezahlen. Vor allem, wenn am 22. November beim Tierarzt die Preise steigen.
Auch wenn die Preise kommende Woche steigen: Impfungen, Wurmkuren oder Vorsorgeuntersuchungen – solche Routineleistungen beim Tierarzt kosten oft nicht die Welt und sind für viele Tierhalter bezahlbar. Anders sieht es aber aus, wenn ein Tier bei einem Unfall verletzt wird oder schwer erkrankt. Dann steigt die Tierarzt-Rechnung dank langwieriger Behandlung oder Operationen schnell in ungeahnte Höhen.
Wer für diesen Fall keinen ausreichenden Notgroschen eingeplant hat, kommt vielleicht in finanzielle Engpässe. Deshalb ist es nicht ungewöhnlich, dass Tierhalter sich früher oder später die Frage stellen:
Wie soll ich meine Tierarzt-Rechnung bezahlen? Und was passiert, wenn ich es nicht tue?
Tierarzt-Rechnung in Raten zahlen
Viele Tierarztpraxen vereinbaren mit Kunden, die die volle Summe nicht direkt bezahlen können, eine Ratenzahlung. Vor der Behandlung sollte man aber unbedingt abklären, ob das möglich ist – denn nicht jede Praxis bietet eine Ratenzahlung an.
Wer finanziell besonders schlecht aufgestellt ist, kann sich um außerdem um Hilfsangebote bemühen, die es zum Beispiel von Tierschutzvereinen gibt. Allerdings sind diese selten und natürlich nur limitiert verfügbar.
Wenn die Behandlung schon erfolgt ist und Kunden die Rechnung nicht bezahlen, beginnt ein ganz normales Mahnverfahren – wie auch in anderen Fällen, in denen Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Das läuft entweder über die Praxis oder Tierklinik selbst oder über einen externen Finanzdienstleister.
Wegen unbezahlter Tierarzt-Rechnung vor Gericht
Im schlimmsten Fall kann das Nichtbezahlen der Rechnungen aber auch als Betrugsversuch gewertet werden und vor Gericht landen. Das riskiert, wer eigentlich weiß, dass er die Kosten für eine Behandlung nicht leisten kann, aber sein Tier trotzdem operieren oder behandeln lässt.
Ein Beispiel dafür ist ein Fall, bei dem sich ein Hundebesitzer aus Bad Ems vorm Amtsgericht Diez verantworten muss. Wie die „Rhein-Lahn-Zeitung“ berichtet, soll der 47-Jährige seinen Hund im September 2019 zweimal zum Tierarzt gebracht haben, ohne zahlungsfähig oder zahlungswillig zu sein. Die Kosten von insgesamt rund 115 Euro hat der Halter nicht bezahlt.
Der Tierarzt darf den Hund einbehalten
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 zeigt, dass Tierkliniken und Tierärzte Hunde auch einbehalten dürfen, wenn die Besitzer die Rechnung nicht bezahlen – dann wird der Hund zum Gegenstand des Zurück¬behaltungs¬rechts gemäß Paragraph 273 Abs. 1 BGB. Grundlage des Falls war ein Vorfall im Jahr 2001, bei dem ein Züchter nicht für die Kosten der Operation seines Boxers aufkommen wollte.
Das Landgericht Mainz entschied zugunsten des Tierarzt, wonach dieser den Hund einbehalten durfte. Ausnahmen hierfür sehen das Gerichte nur, wenn der Hund durch das Einbehalten etwa an Vereinsamung, seelischem oder organischem Schmerz leidet oder der Vierbeiner besonders auf den Halter fixiert ist.
Tierversicherungen sinnvoll
Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, sollten sich Tierhalter ihrer Verpflichtungen bewusst sein. Dazu gehört auch, für die medizinische Versorgung eines Haustieres zu sorgen. Denn: Wer seinem Tier – etwa durch das Vorenthalten von Vorsorgeuntersuchungen oder tierärztlichen Behandlungen – Schaden zufügt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Deshalb ist es sinnvoll, regelmäßig Geld für Tierarztkosten zur Seite zu legen. Noch besser: der Abschluss einer Kranken- oder OP-Versicherung für Tiere. Je nach gebuchtem Tarif übernimmt die Versicherung die Behandlungs- oder OP-Kosten zu einem bestimmten Teil. Besonders eine OP-Versicherung ist für viele Tierhalter attraktiv, weil dafür niedrigere Monatsbeiträge fällig werden und gleichzeitig die oftmals happigen OP-Kosten abgedeckt sind.
Dabei ist allerdings wichtig zu wissen, dass nicht alle Tierarztpraxen oder Tierkliniken direkt mit den Versicherungen abrechnen. Oft müssen die Tierhalter deshalb in Vorkasse gehen und die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Außerdem schließen einige Versicherungen bestimmte Operationen in ihren Vertragsbedingungen aus oder haben einen Jahreslimit für Erstattungen.