Versuchte Fischwilderei | Schaumburger Wochenblatt

26.06.2024 10:14

Versuchte Fischwilderei

Stock im Erdreich: Daran befestigt sind Angelschnüre. (Foto: privat)
Stock im Erdreich: Daran befestigt sind Angelschnüre. (Foto: privat)
Stock im Erdreich: Daran befestigt sind Angelschnüre. (Foto: privat)
Stock im Erdreich: Daran befestigt sind Angelschnüre. (Foto: privat)
Stock im Erdreich: Daran befestigt sind Angelschnüre. (Foto: privat)

Angler des ASV Luthe haben am Sonntag (23. Juni) wieder einen Fall von versuchter Fischwilderei dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Am Regenrückhaltebecken „Hanischkreisel” fanden Mitglieder des Vereins eine Angelschnur vor, die an einem Stock im Erdreich befestigt war. Die Angelschnur war am Ende mit drei Angelhaken bestückt und lag im Wasser. Personen, die diese ausgelegt haben, wurden nicht gesehen.

Das Regenrückhaltebecken ist ein Pachtgewässer des ASV Luthe, und die Mitglieder führen um das Gewässer herum regelmäßig Pflegearbeiten durch. Der Vorsitzende des ASV Luthe, Jan Schiffers, erklärt, dass diese Art zu Angeln zur Tierquälerei führt. Eventuell gefangene Fische sowie auch Wasservögel, die sich in der Schnur verfangen, würden qualvoll verenden. Da an den Vereinsgewässern in der letzten Zeit immer wieder „Schwarzangler“ festgestellt wurden, erfolgt durch die Verantwortlichen des ASV Luthe konsequent die Stellung eines Strafantrages bei der Polizei. Fischwilderei ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch und kein Bagatelldelikt, betont Schiffers. Jeder der Angeln will, kann die Fischereiprüfung ablegen und in einen Angelverein eintreten.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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