Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall
Das richtige Verhalten an einer Unfallstelle sorgt immer wieder für Verunsicherung. Was muss ich machen, was darf ich machen und was darf ich auf gar keinen Fall tun? In dieser Folge der Serie „Wie funktionieret eigentlich…?“ möchten wir die wichtigsten Fragen beantworten. Zunächst geht ein herzlicher Dank an die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unserer Blatt hervorragend und umfassend unterstützt. In den Jahren 2021 bis 2023 registrierte die Polizei im Landkreis Schaumburg zwischen 3.378 und 3.848 Verkehrsunfälle (VU). 2023 betrug der Anteil der Wildunfälle 14 Prozent. 637 VU endeten mit Personenschaden inklusive neun tödlichen Verläufen. Von 984 Verkehrsunfallfluchten klärte die Polizei 433 auf. Das richtige Verhalten an den verschiedenen Unfallorten unterscheidet sich wesentlich. Die Polizei muss nicht zu allen Unfällen hinzugerufen werden. Bei Bagatellschäden (unter 700 Euro gem. BGH), keinem Personenschaden, keinen Verkehrsbehinderungen, Gefahren für Leib oder Leben, reicht ein Austausch der Personalien der Beteiligten. Sollte es dabei Unklarheiten geben oder sich die Beteiligten uneinig sind, kann trotzdem Kontakt mit den Beamten aufgenommen werden. Ausdrücklich fungiert die Polizei nicht als Gutachter. Empfehlenswert ist das Mitführen von Vordrucken beispielsweise der Versicherungen. Bei einer Kollision mit einem Wildtier ist die Polizei telefonisch zu informieren. Der weitere Ablauf wird im Telefonat geklärt.