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Zwischenlagerung von Mist

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg macht aus aktuellem Anlass auf die geltenden Vorschriften zur Lagerung von Festmist und Wirtschaftsdünger aufmerksam. Diese Regelungen sind von großer Bedeutung, um Umweltverschmutzung und Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz zu vermeiden. Wenn eine Zwischenlagerung von Mist und Wirtschaftsdünger erforderlich ist, sind die Bestimmungen der Feldmieten-Verordnung strikt einzuhalten. Hierzu gehört ein Mindestabstand von 20 Metern zu Oberflächengewässern, wozu auch alle Gewässer 3. Ordnung zählen. Bereits die Nichteinhaltung der Abdeckpflicht oder das nicht mietenförmige Anlegen auf einer möglichst kleinen Grundfläche kann als Verstoß gegen die Verordnung geahndet werden. Ein besonders schwerwiegender Verstoß liegt vor, wenn Sickerwasser oder verunreinigtes Niederschlagswasser aus dem Lagergut austritt. In solchen Fällen wird nicht nur die Feldmieten-Verordnung, sondern auch das Wasserhaushaltsgesetz verletzt. Neben Bußgeldern können in extremen Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Untere Wasserbehörde führt routinemäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass die Lagerung von Mist und Wirtschaftsdünger keine Gefährdung für die Umwelt darstellt. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften tragen Landwirte und Verantwortliche dazu bei, unsere Umwelt zu schützen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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