Eine Klage gegen den Brückenau über die B65, als Verbindung der Kurparkteile in Bad Nenndorf, hat der Kreisbehindertenrat Schaumburg (KBR) am 28. Februar beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Hauptgrund: Der Brückenbau sei nicht barrierefrei und ein „Super-Gau für Inklusion“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung von Jutta Stenzel, der Vorsitzenden des KBR.
Im August des vergangenen Jahres habe der KBR eine Stellungnahme zur Brückenplanung abgegeben, die den Neubau ablehnt, da die Barrierefreiheit nicht gegeben sei. Auch der Senioren- und Behindertenbeirat der Samtgemeinde Nenndorf (SuB) habe in diesem Zeitraum eine eigene Stellungnahme zum Brückenbau abgegeben. Zusätzlich wurde vom SuB „auch noch eine geeignete barrierefreie Brücken-Planung vorgelegt, um die Realisierbarkeit zu beweisen und konstruktiv zu wirken“, heißt es in der Presseerklärung.
Im Verlauf unterstellt diese Mitteilung, dass die Einwendungen und Verbesserungsvorschläge von KBR und SuB „mit vorgeschobenen Argumenten“ vom Samtgemeindebürgermeister abgelehnt und „schließlich vom Rat der Neubau der Erlengrundbrücke in einer nicht barrierefreien Variante beschlossen“ wurde. Nach rechtlicher Beratung, erklärte Matthias Gläser, der stellvertretende Vorsitzende des KBR, sei Klage geboten. Da hierzu weder KBR noch SuB berechtigt seien, „haben wir mehrere Verbände um Unterstützung gebeten“. Niemand dieser Verbände war offenbar dazu bereit, sodass eine „Streitgenossenschaft (die aus drei Personen nach Informationen dieser Zeitung besteht; Anmerkung) betroffener behinderter Schaumburger Bürger, am 28. Februar 2025, Klage gegen die Stadt Bad Nenndorf und somit gegen den Bau der Brücke erhoben“, erklärte Gläser. Dies gab Gläser auch als Grund an, warum die Klage erst so spät eingereicht wurde. Denn die Brücke ist seit Wochen in Bau, sowohl vor Ort, wie im Fertigungsunternehmen.
Nenndorfs Stadtdirektor Mike Schmidt widerspricht sehr deutlich der Darstellung vom KBR in den wesentlichen Punkten. Schmidt: „Wenn der KBR etwas von uns hätte wissen wollen, dann hätten er sich nicht an die Presse gewandt, sondern uns gefragt. Es hat keine Gesprächsnachfrage des KBR an die Stadt.“ Der SuB Bad Nenndorf habe einen Brückenvorschlag gemacht, „der allerdings auch nicht barrierefrei, sondern auch nur barrierearm war, wie der Brückenbau jetzt auch“, erklärt Schmidt. Im gesamten Verfahren sei man nicht einmal auf die Stadt zugekommen. „Wir haben seit Beginn des Verfahrens, bis jetzt einschließlich, nichts vom KBR gehört. Aber jetzt gibt es von dort eine Klage, sowie eine Pressemitteilung, was ich als sehr merkwürdig empfinde, anstatt mit uns ins Gespräch zu gehen.“