Kita-Kosten brennen weiter unter den Nägeln | Schaumburger Wochenblatt

Kita-Kosten brennen weiter unter den Nägeln

Die Samtgemeinde Sachsenhagen baut das Angebot zur Kinderbetreuung stetig aus, die Kosten dafür sind aus eigenen Finanzmitteln nicht zu decken. (Foto: gi)
Die Samtgemeinde Sachsenhagen baut das Angebot zur Kinderbetreuung stetig aus, die Kosten dafür sind aus eigenen Finanzmitteln nicht zu decken. (Foto: gi)
Die Samtgemeinde Sachsenhagen baut das Angebot zur Kinderbetreuung stetig aus, die Kosten dafür sind aus eigenen Finanzmitteln nicht zu decken. (Foto: gi)
Die Samtgemeinde Sachsenhagen baut das Angebot zur Kinderbetreuung stetig aus, die Kosten dafür sind aus eigenen Finanzmitteln nicht zu decken. (Foto: gi)
Die Samtgemeinde Sachsenhagen baut das Angebot zur Kinderbetreuung stetig aus, die Kosten dafür sind aus eigenen Finanzmitteln nicht zu decken. (Foto: gi)

Die Samtgemeinde Sachsenhagen hat wegen der hohen Kosten im Februar 2024 die Kita-Vereinbarung mit dem Landkreis gekündigt, so dass dieser ab August 2025 wieder für die Kindertagesbetreuung in der Samtgemeinde zuständig ist. Abschließend geklärt ist damit noch nichts, voraussichtlich wird es irgendwann zu einer juristischen Regelung der Problematik kommen.

Praktisch läuft diese „Aufgabenrückverlagerung“ so ab, dass der Landkreis die anfallenden Kosten der Samtgemeinde erstattet. Diese wird sich der Kreis, stand jetzt, jedoch über eine erhöhte Kreisumlage wieder zurückholen.
Hintergrund ist die finanzielle Belastung im Rahmen der vorschulischen Betreuung in den Kindergärten, unter welcher die Samtgemeinde Sachsenhagen leidet, wie wohl alle Kommunen in Niedersachsen. Bestimmungen des Landes, wie das Recht auf einen kostenlosen Kita-Platz für die Familien führen zu Kosten, welche die dafür zuständigen Kommunen nicht decken können. Jörn Wedemeyer, Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Sachsenhagen, erinnerte an eine Summe von rund 3,5 Millionen Euro jährlich, welche die Samtgemeinde für diesen Bereich tragen muss.

Minus von 40 Millionen bei der Kinderbetreuung

Grundsätzlich ist die Aufgabe der Kita-Betreuung bei den Landkreisen angesiedelt. In Schaumburg besteht jedoch schon lange eine Vereinbarung, die diese den Samtgemeinden und Städten (teils auch den einzelnen Gliedgemeinden) überträgt. Diese Vereinbarung kündigte die Samtgemeinde Sachsenhagen im vergangenen Jahr. Eben weil die vom Land entrichteten Zuschüsse für die Betreuung der Mädchen und Jungen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Jeder Kommune in Schaumburg reißen diese Ausgaben ein Loch in ihre Kassen. Bei rund 40 Millionen lag das Defizit für dieses Aufgabenfeld bei allen Schaumburger Kommunen zusammengerechnet zuletzt, wie Landrat Jörg Farr bei der vergangenen Kreistagssitzung ausführte. Die Tendenz gehe eher zu 50 Millionen.

Kreisumlage für Samtgemeinde soll erhöht werden

Die Samtgemeinde Sachsenhagen betrat mit der Kündigung Neuland. Andere Samtgemeinden in Schaumburg ziehen diesen Schritt zumindest in Erwägung. Für die Eltern und Kinder wird sich mit der Rückverlagerung der Aufgabe an den Landkreis im Alltag erst einmal nichts verändern. Die Einrichtungen werden weiterhin von der Samtgemeinde betrieben. Der Samtgemeinde werden jedoch die Kosten von 3,5 Millionen vom Landkreis erstattet.
Allerdings hat der Landkreis in dieser Konstellation die Möglichkeit, die Kreisumlage speziell für die Samtgemeinde Sachsenhagen zu erhöhen. Darüber wird er sich diese 3,5 Millionen Euro also wieder aus Sachsenhagen zurückholen, wie sich andeutet. Hierzu sind die Haushaltsberatungen abzuwarten. Auch beim Landkreis ist für den kommenden Haushalt ein massives Defizit zu erwarten. So wäre der Samtgemeinde durch die Kündigung des Vertrages nicht aus ihrer vertrackten Finanzlage geholfen.

Gestaltungsspielraum für die Gemeinden

Im Hintergrund des Vorstoßes steht der Gedanke an eine juristische Klärung der Grundproblematik, wie bei Diskussionen sowohl in den Samtgemeindegremien als auch im Kreistag klar wird. Bund und Land erlegen der Kommunalebene Aufgaben auf, ohne dass dieser zu deren Bewältigung das Geld zur Verfügung steht, so der Vorwurf aus Städten, Gemeinden und Kreisen. Wobei unbestritten ist, dass Bund und Land auch in einer schwierigen Finanzsituation stecken. Teils wird formuliert, dass die beiden Ebenen durch die Schuldenbremsen in der Kreditaufnahme gebremst, die Verschuldung nun stattdessen auf die Gemeindeebene verlagern würden.
Jörn Wedemeier verwies auf die Stellung der Gemeinden im Grundgesetz. Um die ihnen dort zugewiesene Funktion zu erfüllen, bräuchten sie auch eine entsprechende Finanzausstattung. Diese müsse für die Bewältigung der Pflichtaufgaben ausreichen, aber auch darüber hinausgehen und Spielräume zur Gestaltung eröffnen.
Foto: gi


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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