Keine neuen Erkenntnisse | Schaumburger Wochenblatt

Keine neuen Erkenntnisse

Gepflegte Grünflächen und Beete im Kurpark kosten Geld. (Foto: wb)
Gepflegte Grünflächen und Beete im Kurpark kosten Geld. (Foto: wb)
Gepflegte Grünflächen und Beete im Kurpark kosten Geld. (Foto: wb)
Gepflegte Grünflächen und Beete im Kurpark kosten Geld. (Foto: wb)
Gepflegte Grünflächen und Beete im Kurpark kosten Geld. (Foto: wb)

Noch vor der Sommerpause ist im Ortsrat über die Einführung eines Gästebeitrages diskutiert worden. Dabei wollte die Bürgervertretung der Empfehlung der Verwaltung, diesen abzulehnen, nicht folgen. Stattdessen sollte weiter an einem möglichen Gästebeitrag gearbeitet werden. Angeregt wurde auch ein Erfahrungsaustausch mit Städten wie Holzminden oder Hameln, die gerade dabei sind, einen Gästebeitrag einzuführen.

Auf der Tagesordnung der vergangenen Ortsratssitzung gab es zwar keinen Tagesordnungspunkt „Gästebeitrag“, aber dank der Nachfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Broer spielte er im Nachgang doch wieder eine Rolle. Er forderte die Verwaltung auf, einen Gästebeitrag in der Höhe von 2 Euro pro Übernachtung zu berechnen, bei gleichzeitiger Erhöhung der Parkgebühren um 15 Prozent. Tagesgäste, die umweltschonend per Bus, Fahrrad oder zu Fuß anreisen, sollten nichts bezahlen. Kernfrage war, wie hoch die zu erwartenden Einnahmen seien.

Die Verwaltung verwies erneut darauf, dass der Beitrag kalkuliert werden müsse, die Kontrolle von Tagesgästen schwierig und nur für bestimmte Personengruppen eine Ausnahmeregelung möglich sei. Zur Berechnung wurden die einzelnen Posten aufgeführt, die man dem touristischen Aufwand zurechnet. Nur den könne man darüber refinanzieren. Bei gleicher Vorgehensweise deckt sich das Ergebnis mit dem vorherigen. Man kommt zu einem Gästebeitrag in Höhe von 90 Cent bzw. 71 Cent bei Erhöhung der Parkgebühren pro Gast . Eine Beitragshöhe, die in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand liegen würde.

Da stellt sich die Frage, wie das andere Städte und Gemeinden machen, die es schaffen, Gästebeiträge in Höhe von mehreren Euros zu kalkulieren und so gemäß § 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (Gästebeitrag) eine Refinanzierung von denjenigen zu erhalten, für die die touristischen Einrichtungen, Events etc. in erster Linie gemacht werden. Ein entsprechender Erfahrungsaustausch könnte da vielleicht zielführend sein.


Verena Walter-Bockhorn (wb)
Verena Walter-Bockhorn (wb)

Freie Journalistin

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