Weder besteht ein bundesweites noch für Niedersachsen ein allgemeines „Böllerverbot“. Städte und Gemeinden können „Feuerwerken“ jedoch in bestimmten Zonen verbieten. Dies gilt etwa für die Landeshauptstadt Hannover.
Von der Landkreisebene in Schaumburg werden solche Zonen nicht ausgewiesen. Auch die Stadt Stadthagen wird in diesem Jahr nicht solche Bereiche festlegen. Die Stadtverwaltung weist jedoch auf die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen hin. Das Sprengstoffgesetz verbietet nämlich das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Diese allgemeinen Bestimmungen gelten natürlich für ganz Schaumburg.
Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Rodenberg verwies auf Nachfrage darauf, dass hier der Bereich der Windmühle Rodenberg sowie der Burgpark Zonen seien, in denen nicht geböllert werden darf. Für die übrigen Städte und Gemeinde lohnt sich ein Blick auf die jeweilige Homepage, um näheres zu erfahren.