Das Einbürgerungs-Gesetz ändert sich | Schaumburger Wochenblatt

20.06.2024 10:28

Das Einbürgerungs-Gesetz ändert sich

. (Foto: nd)
. (Foto: nd)
. (Foto: nd)
. (Foto: nd)
. (Foto: nd)

Der Bundestag hat Anfang des Jahres die Vereinfachung der Einbürgerung und eine Reform für die doppelte Staatsbürgerschaft beschlossen, die in der kommenden Woche in Kraft treten.  Dabei erreicht die Zahl der Einbürgerungen im vergangenen Jahr in Deutschland mit über 200.000 Personen einen Rekordwert, der höchste seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000. Diese Zahl markiert einen Anstieg von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Syrische Staatsangehörige stellten die größte Gruppe unter den Eingebürgerten dar, gefolgt von türkischen und irakischen Staatsbürgern. Der Anstieg ist auf die starke Zuwanderung von Schutzsuchenden, insbesondere aus Syrien zwischen den Jahren 2014 und 2016, zurückzuführen. Die Eingebürgerten waren im Bundesdurchschnitt 29,3 Jahre alt und damit deutlich jünger als die Gesamtbevölkerung. 

Bislang sind Einbürgerungen regulär nach acht Jahren Aufenthalt möglich, konnten aber bei besonderen Integrationsleistungen verkürzt werden. Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht und die Zeit auf fünf Jahre verkürzt, wird nun zu einem absehbar immensen Anstieg der Anträge führen.  

Der Blick nach Schaumburg

Im Landkreis Schaumburg haben sich diese Zahlen deutlich gegen den bundesweiten Trend entwickelt: Insgesamt wurden im Jahr 2023 in Schaumburg 299 Personen eingebürgert. Die größte Gruppe stellt Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit dar, gefolgt von irakischen Staatsangehörigen und danach die Gruppe sogenannter Staatenlose. Laut der Landkreis-Verwaltung zählte man zudem 32 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten bei den Antragsstellern. Im Vorjahr 2022 wurden insgesamt 316 Menschen eingebürgert; im Jahr 2021 waren es nur 214 Personen. 

Wie bereitet sich der Landkreis Schaumburg nun auf das geänderte Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vor?

Allein durch die Verkürzung der geforderten Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre erfüllen zeitgleich drei Jahrgänge von allgemein Zugewanderten und Schutzsuchenden die erforderlichen Aufenthaltszeiten. Hinzu kommen laut dem Landkreis die Einbürgerungsbewerber, für die die Aufgabe der ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bisher ein Hinderungsgrund darstellte und die sich mit der Reform für eine doppelte Staatsbürgerschaft entscheiden werden. Daher ist es grundsätzlich möglich, dass eine sehr hohe Zahl zusätzlicher Anträge gestellt werden kann – perspektivisch könnten die Zahlen je Jahr also auf über 1.000 im Landkreis Schaumburg ansteigen. Um diesem möglichen Andrang entgegentreten zu können, hat die Landkreis-Verwaltung im Vorfeld reagiert. Zurzeit sind zwei Sachbearbeiter und zwei Büroassistenzen im Einbürgerungsbereich beschäftigt. Voraussichtlich ab dem 1. August wird der Einbürgerungsbereich um jeweils eine Stelle, sowohl in der Sachbearbeitung als auch in der Büroassistenz, erweitert.


Nadine Dressler
Nadine Dressler

Redakteurin Schaumburger Wochenblatt

north