Immer wieder organisiert die Schulleitung Aufklärungsaktionen, bei denen insbesondere die jüngeren Jahrgänge Informationsblätter mit Appellen zum richtigen Verhalten im Bereich der Bildungsinstitute verteilen. Diese Aktionen werden zumeist von den örtlichen Medien begleitet, da im Nachhinein Kontrollen der Ordnungsbehörden, auch mit Bußgeldern, enden und niemand darüber klagen soll, sie oder er habe nichts davon gewusst. In der Regel herrscht auf öffentlichen Straßen im Nahbereich einer Schule ein absolutes Haltverbot – und es fehlt hier kein „e“ – es heißt in der Straßenverkehrsordnung zu den Zeichen 283 und 286 absolutes und eingeschränktes „Haltverbot“. Für all diejenigen, die vor sehr langer Zeit den Führerschein erlangt haben, einige Regeln möglicherweise vergessen oder verdrängt haben oder die vielleicht in der einen Theoriestunde gefehlt haben, hier die Legaldefinition: „Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist“. Was also ist bei einem solchen Verkehrszeichen missverständlich? Übrigens, die manchmal aufgebrachten weißen Pfeile weisen nicht auf die eine oder die andere Straßenseite hin, sondern zeigen Beginn und Ende der Zone an. So viel zum „Schlaumeiern“. Die Haltverbotszonen dienen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem Straßenverkehr. Wenn zum Unterrichtsbeginn und zum Ende hunderte von Schülerinnen und Schülern zu den Bushaltestellen eilen, sich mit ihren Fahrrädern auf den Heimweg machen oder den mit einem Auto etwas weiter entfernt wartenden Vater oder die Mutter suchen, dann braucht niemand haltende, die Sicht versperrende oder gar mit laufenden Motoren wartende Pkw im Eingangsbereich. Im Gegenteil – gerade die Elternteile sollten diejenigen sein, denen der Schutz ihrer Kinder besonders am Herzen liegt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich gerade diese Gruppe – nennen wir sie der Einfachheit halber „Elterntaxi“ – immer wieder über diese Regelungen hinwegsetzen. „Man ist ja auch in Eile und es dauert ja nur ganz kurz, bis dass das Kind aus – oder eingestiegen ist“. Der Bußgeldkatalog sieht für Verstöße Bußgelder von 20 Euro bis zu 80 Euro (mit Gefährdung) vor. Die Zahl der Einsichtigen, die damit belegt wurden, ist erfahrungsgemäß überschaubar. Der morgendliche und mittägliche Stau, das Rangieren und das verbotswidrige Halten und sogar Parken erhöhen die Gefahr von Unfällen extrem. Darüber sind sich nicht nur Verkehrsexperten einig – dass wissen eben auch Eltern und junge Verkehrsteilnehmer (die, die ihre Kumpels nach der Schule mit dem Auto abholen). Was ist also zu tun? Grundsätzlich sind Kinder wohl in der Lage, ein paar hundert Meter zu Fuß, auf dann sicheren Wegen, zur Schule zu gehen. Bereits im Grundschulalter sollte diese Fähigkeit erlernt und trainiert werden, rät unter anderem auch der ADAC. Eltern sollten sich jeden Tag vor Augen führen, dass der Haltverbotsbereich vor der Schule auch der Sicherheit des eigenen Sprösslings dient und ihr Kind einfach etwas entfernter aus- oder einsteigen lassen. Es hat für mich den Anschein, dass die immer wiederkehrenden Mahnungsaktionen der Schulen nicht die gewünschte Wirkung zeigen. Danke an der Stelle übrigens an die hier nicht genannte Polizeibeamtin eines Kommissariats in Schaumburg, die mich zu dieser Kolumne animierte. Und wenn ich schon einmal dabei bin – im Bereich von Schulen, aber auch von Alten – und Pflegeheimen, die an Durchgangsstraßen liegen, besteht in der Regel eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Gründe dafür muss ich wohl nicht extra erwähnen. Danke an die Polizei und die Ordnungsämter, die in diesen Zonen Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Hier wird nicht gemessen, um dem Autofahrer das Geld aus der Tasche zu ziehen – das wird ja leider oft von anderen Messstellen behauptet. Hier wird konkrete Gefahrenabwehr betrieben. Ich bin weiß Gott kein „Heiliger“ bei der Beachtung aller Regeln im Straßenverkehr, aber es macht für mich einen Unterschied, auf der Autobahn mal etwas schneller zu zu fahren, als erlaubt, oder aber unsere Kinder in den Städten und Dörfern zu gefährden. Denken Sie einfach einmal darüber nach!
Ihr Axel Bergmann