Viele Städte und Gemeinden haben auch Parkplätze überflutet, um den Eissportbegeisterten hier eine sichere Möglichkeit zum Schlittschuhlaufen zu ermöglichen.
Das ist auch gut so; meint die DLRG in Niedersachsen.
Die DLRG Niedersachsen warnt immer noch vor dem Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen. Ein zu sorgloser Umgang mit zugefrorenen Gewässern bedeutet Lebensgefahr. Schlittschuhläufer und Spaziergänger sollten sich nicht alleine oder zu weit auf den Eisflächen bewegen.
Die Beachtung der Eisregeln legt die DLRG jedem Eissporttreibenden ans Herz! Diese Eisregeln sind abrufbar unter: www.nds.dlrg.de.
Die DLRG Niedersachsen würde es begrüßen, wenn Kommunen, die ihre Eisflächen aus haftungsrechtlichen Gründen nicht freigeben, zumindest Empfehlungen über die Stärke des Eises herausgeben. Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben. Die DLRG empfiehlt bei stehenden Gewässern eine Eisstärke von 15 cm und bei fließenden Gewässern eine Eisstärke von 20 Zentimetern. Foto: privat