Die Anmeldungen für das Schuljahr 2026/27 erfolgt in der Berlin Schule bereits jetzt, betont die Schulleitung in einer entsprechenden Mitteilung. „Wir haben zwar alle, die uns von der Gemeinde gemeldet wurden, angeschrieben, aber eventuell sind doch einige noch nicht erfasst und haben keine Post bekommen“, schreibt die Schulleiterin Anica Wilhelm-Machule. Sollte dies der Fall sein, bittet die Schule darum, sich telefonisch unter 05723/2783 oder per Mail schule@berlin-schule.net zu melden, damit die entsprechenden Unterlagen zugesendet werden können.
Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet (Geburtsjahrgang 1.Oktober 2019 bis 30. September 2020). Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich dabei um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag feiern.
Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder zur Einschulung angemeldet werden, die jünger sind (Kann-Kinder). Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung.