Hintergrund sind Abweichungen von den Regelungen, die der Verwaltungsausschuss absegnete, die Bauaufsichtsbehörde (Landkreis) jedoch ablehnte. Wie Bauamtsmitarbeiter Markus Jacobs erklärte, regeln die rechtsgültigen Festsetzungen Gestaltungsfragen hinsichtlich Material und Farbe, Dächern, Dachneigungen sowie Einfriedungen. Und an eben jene haben sich offenkundig nicht alle Bauherren gehalten. In dem mittlerweile vollständig bebauten Gebiet finden sich klassische Wintergärten – zulässig sind aber weder ein Glas- noch wenig geneigte Dächer – sowie Garagen mit untersagten Flachdächern und zwei Wohnhäuser in der falschen Dachfarbe schwarz. Im Raum stand die Frage, ob solche Vorschriften städtebaulich noch zu rechtfertigen seien. Aus Sicht des Verwaltungsmitarbeiters wären sie auch entbehrlich, zumal sie nicht die Gebäudehöhe festsetzen. Das sahen die Ratsmitglieder anders, sie waren gegen eine Aufhebung. Auf eine entsprechende Nachfrage von Ralph Tegtmeier (SPD) bestätigte Stadtdirektor Mike Schmidt, dass es eine interessengeleitete Angelegenheit sei. Hans-Walter Sattler (WGN, beratendes Mitglied) regte eine detailgenaue Prüfung an. Wie Bauamtsleiterin Annette Stang erläuterte, gleicht das Verfahren im Ablauf einer normalen Bauleitplanung. Sie schlug vor, dass die Verwaltung hausintern Änderungen, auch im Hinblick auf eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, ausarbeitet. Dadurch entstünden keine zusätzlichen Kosten, die zuvor Heinrich Steding (CDU) angesprochen hatte. Lutz Oltrogge (SPD) war ebenfalls für eine moderne Modifizierung. Dem schloss sich das Gremium einstimmig an.