Auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Nenndorf sind ab sofort Hunde erlaubt. Die Friedhofssatzung ist in dieser Hinsicht geändert worden. „Hintergrund dieser Entscheidung sind mehrere Anfragen von trauernden Angehörigen gewesen, die einen Hund haben und diesen bisher nicht auf den Friedhöfen mitführen durften”, sagte Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt. Zugleich wies Schmidt darauf hin, dass die Hunde an der Leine zu führen und Hundehaufen sofort zu entfernen sind. Zu diesem Zweck wurden an sämtlichen Ein- und Ausgängen aller Friedhöfe der Samtgemeinde Mülleimer und Plastikbeutel-Spender aufgestellt. Nach wie vor sei das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, auch Fahrrädern, aber nicht gestattet, betonte Schmidt. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und zugelassener Unternehmen. Foto: tr