Die Beamten fanden zirka 50 Meter vor dem Anhänger ein Warndreeick vor, das aufgrund der Verkehrsführung keine ausreichende Wirkung auf die Verkehrsteilnehmer hatte. Der Nutzer zu dem Anhänger konnte ermittelt werden, der erklärte, dass er an dem Anhänger einen Reifen- und Felgenschaden hatte und weggefahren war, um Hilfe zu holen. Gegen den Bückeburger wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Foto: privat