Denn nach dem rund 90 minütigen Vortrag stellten die Zuhörer viele Fragen zum Thema. „Ungewöhnlich,” so Klose. Denn das Thema „Erben und Vererben” beispielsweise wird schnell sehr persönlich. Doch das Interesse an der richtige Vorsorge für den Ernstfall war einfach groß. Ein Thema, das den Schaumburgern unter den Nägeln brennt.
Er erläuterte in einfachen Worten die gesetzliche Erbfolge. Dabei räumte er mit der ein oder anderen Halbwahrheit auf: Kinder sind gleichgestellt. Egal ob ehelich, nicht-ehelich oder adoptiert, der Gesetzgeber stellt alle Kinder auf eine Stufe. Wer seinen Ehepartner absichern will, sollte ein Testament machen. Denn die gesetzliche Erbfolge sieht in erster Ordnung direkte Abkömmlinge des Verstorbenen, in zweiter Ordnung Eltern, Geschwister und Abkömmlinge und in dritter Ordnung Großeltern und deren Abkömmlinge vor.
Ob einseitiges privatschriftliches Testament oder ein privatschriftliches Ehegattentestament: Ein Testament muss handschriftlich erstellt und unterschrieben sein. Der Ort und das Datum gehören dazu.
Während einem Ehepartner ein Pflichtteil des Erbes zusteht, sieht das in einer „wilden Ehe” ganz anders aus. Auf eine Frage aus dem Publikum sagte Klose, dass der Lebenspartner selbst nach Jahrzehnten gemeinsamem Zusammenlebens gesetzlich wie jeder andere Mensch behandelt wird. „Vielleicht doch ein guter Grund, noch zu heiraten,” empfahl Klose. Foto: ih