Die Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf hat eine neue Brenntageregelung geschaffen. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist demnach in der Zeit vom 15. bis 31. März und vom 15. bis 31. Oktober eines Jahres, jeweils freitags und sonnabends in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erlaubt. Die neue Regelung sieht dabei eine deutliche Reduzierung der Brenntage vor. Die Verwaltung ist damit den Bürgern entgegen gekommen, die sich durch das Verbrennen der Gartenabfälle gestört fühlen. Die Erlaubnis zum Abbrennen der Gartenabfälle gilt allerdings nicht uneingeschränkt: Gebrannt werden darf nur, wenn Mindestabstände von 25 Metern zu Wohnhäusern, 100 Metern zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und 300 Metern zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Senioren- und Pflegeeinrichtungen eingehalten werden können. Außerdem ist das Verbrennen bei lang anhaltender trockener Witterung oder starkem Wind verboten. Zum Schutz von Kleintieren ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Entzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Darüber hinaus muss das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden. Wem es nicht möglich ist, die Mindestabstände einzuhalten, oder wer an anderen Tagen Grünabfälle entsorgen möchte, kann seinen Grünschnitt zur Dauerannahmestelle in Bad Nenndorf, Im Niedernfeld 9, jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, von 13.30 bis 18 Uhr oder zum Entsorgungszentrum Schaumburg in Sachsenhagen bringen.