Am Samstag, 18. Januar, versuchte sich ein BMW-Fahrer offensichtlich einer Polizeikontrolle zu entziehen und beschleunigte sein Fahrzeug auffällig, woraufhin die Beamten die Verfolgung aufnahmen.
Die Flucht vor der Polizei, deren Grund zunächst unbekannt war, begann kurz vor 20 Uhr. Auf der Ringstraße wurde die Streifenwagenbesatzung auf das mit mehreren Personen besetzte Fahrzeug aufmerksam, da das angebrachte Kurzzeitkennzeichen abgelaufen zu sein schien.
Daraufhin entschieden sich die Beamten, den sportlichen Wagen einer Verkehrskontrolle zu unterziehen und folgten dem Fahrer stadtauswärts in die Hahler Straße. Der BMW-Fahrer missachtete die Anhaltesignale sowie das zusätzlich eingeschaltete Blaulicht und Martinshorn und beschleunigte seinen Pkw innerorts auf bis zu 120 Stundenkilometer.
Möglicherweise um unerkannt zu entkommen, verstieß der Fahrer mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung. So überquerte er bei Rotlicht eine Ampel an der Kreuzung Zähringerallee. Auf der Hahler Straße mussten entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge teilweise abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden. Kurz vor der Kreuzung Petershäger Weg touchierte der Wagen den rechtsseitigen Bordstein. In der Folge verlor der Fahrer offenbar die Kontrolle, geriet in den Gegenverkehr und kam auf dem dortigen Gehweg im Kreuzungsbereich zum Stehen.
Vier männliche Personen verließen das Fahrzeug und flüchteten zu Fuß. Die Polizisten nahmen ebenfalls zu Fuß die Verfolgung auf dem Petershäger Weg in Richtung Königstraße auf. Dabei konnten sie den Beifahrer, einen 17-Jährigen, festnehmen. Der Fahrer, ein 16-jähriger Mindener, konnte kurze Zeit später gestellt werden. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Nahbereich führte nicht zum Auffinden der beiden weiteren Mitfahrer. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.
Die beiden Jugendlichen wurden zur Mindener Polizeiwache gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Minderjährigen ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Die Beamten stellten den BMW sicher. Aufgrund der Beschädigungen war dieser nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Die Verfolgungsfahrt hat Konsequenzen für den Fahrer: Die Polizei leitet ein Strafverfahren wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugtem Gebrauch von Kraftwagen sowie einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den 16-Jährigen ein.