In diesen Tagen kommt die Jahresschlussrechnung der Stadtwerke Rinteln GmbH für das Jahr 2022 und wie in jedem Jahr verrechnet das Versorgungsunternehmen auch diesmal das Guthaben bzw. die Restforderung der Jahresrechnung mit der anstehenden Abschlagszahlung für den Monat Februar 2023. Das Prozedere kennen die Stadtwerke-Kunden. „Doch aufgrund der anstehenden Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme gibt es dieses Mal viele Fragen und ein leicht abweichendes Vorgehen”, erklärt Thomas Rinnebach, Vertriebsleiter der Stadtwerke Rinteln. Die Kundenberatung bietet deshalb in der Zeit vom 23. Januar bis zum 2. Februar erweiterte Öffnungszeiten und eine Onlineterminbuchung an. Für den Februar gilt einmalig ein Abschlag auf Basis der neuen Preise – ohne Berücksichtigung der Preisbremsen. „Das haben wir in der Jahresschlussrechnung transparent ausgewiesen”, betont Thomas Rinnebach. Schon im darauffolgenden Monat gelten dann die angekündigten Preisbremsen. Der Abschlagsbetrag für März wird daher besonders niedrig ausfallen, danach gilt für die verbleibenden Monate in 2023 der im erneuten Schreiben mitgeteilte neue Abschlag. Die genaue Höhe der Abschlagszahlungen inklusive Entlastungen werden die Stadtwerke im Februar genau berechnen und ihre Kunden im vorgenannten Schreiben informieren. Wer Fragen zur Rechnung hat oder andere Anliegen klären möchte, erreicht den Kundenservice per Telefon oder E-Mail. Für alle, die einen Termin im Kundencenter benötigen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, diesen auf der Homepage der Stadtwerke unter www.stadtwerke-rinteln.de zu buchen. In der Zeit bis zum 2. Februar gelten im Kundencenter verlängerte Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7 Uhr bis 17 Uhr, Donnerstag von 7 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag von 7 Uhr bis 14 Uhr, Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr.