Am Sonntagnachmittag hatte ich eine doch recht unerwartete Begegnung bei Vornhagen. Auf dem Rückweg vom Tag der offenen Tür bei der Gärtnerei Tölke befuhr ich die Kreisstraße bei Vornhagen Richtung B65 und erblickte mitten auf der Straße einen “grau-braunen” Fleck. Zunächst dachte ich an ein Schlagloch und drosselte die Geschwindigkeit. Doch dann sah ich, dass sich das “Schlagloch” ganz langsam bewegte. Auf der Straße war tatsächlich eine neugierige, recht große Schildkröte unterwegs. Mit bedächtigem Schritt und scheinbar unbeeindruckt vom vorbeiziehenden Verkehr, schien sie einen genauen Plan zu verfolgen. Vielleicht war auf der Suche nach einem neuen Abenteuer? Landschildkröte sind übrigens - das weiß ich heute – entgegen der landläufigen Meinung sehr mobil und können täglich bis zu einem halben Kilometer Strecke zurücklegen. Für ein so kleines Tier eine große Leistung.
Mir war zumindest sofort klar, dass diese Situation nicht nur ungewöhnlich, sondern auch eine gewisse Dringlichkeit erforderte. Für den Ausreißer war es zu gefährlich, mitten auf der Straße zu verbleiben und auch die Äcker sind kein Lebensraum für eine Schildkröte. Zudem: Landschildkröten gehören zu den streng geschützten Tieren und stehen unter besonderem Schutz der EU-Artenschutzverordnung. Diese Verordnung zielt darauf ab, gefährdete Arten zu schützen und Nachzucht sowie Verkauf zu regeln. Tiere müssen gekennzeichnet und ihre Herkunft nachgewiesen werden. Das unerwartete Auftauchen dieser Schildkröte auf der Landstraße bedeutete also nicht nur eine potenzielle Gefahr für das Tier selbst, sondern auch die Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein kurzer Anruf bei der Polizei brachte die Rettungsaktion ins Rollen. Die Beamten reagierten prompt und waren ebenso überrascht wie erfreut über den ungewöhnlichen Notruf.
Während die Schildkröte und ich auf das Eintreffen der Polizei warteten, hielten einige Fahrzeuge und Fahrradfahrer an, um von dem ungewöhnlichen Findling ein Foto zu machen. Die Frage, wie die Schildkröte hierhergekommen war, blieb zunächst unbeantwortet, doch die allgemeine Vermutung lag nahe, dass sie irgendwo ausgebüchst sein muss. Die EU-Artenschutzverordnung, die auch für unseren kleinen Ausreißer gilt, stellt sicher, dass diese Tiere nicht nur in ihrem natürlichen Lebensraum geschützt sind, sondern auch, dass ihre Haltung bestimmten Anforderungen entsprechen muss - ein Freilauf ist verpflichtend. Landschildkröten, die als Haustiere gehalten werden, benötigen artgerechte Bedingungen, die ihrer natürlichen Umgebung so nahe wie möglich kommen. Dazu gehören nicht nur ausreichend Platz und spezielles Futter, sondern auch geeignete Temperaturen und eine angemessene Pflege.
Zurück zur Schildkröten-Rettung. Nach kurzer Wartezeit traf die Polizei ein. Die Beamten sammelten die Schildkröte vorsichtig auf und verbrachten zunächst zum Polizeikommissariat Stadthagen verbracht. Fortsetzung folgt.