Tempo-30-Zonen möglich | Schaumburger Wochenblatt

Tempo-30-Zonen möglich

Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Archivbild: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Archivbild: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Archivbild: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Archivbild: tau)
Bislang nur vor besonders gefährdeten Orten möglich: Tempo-30-Regelungen auf Ortsdurchfahrten. (Archivbild: tau)

Die Kommunen haben mehr Handlungsfreiheit bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen. Der Bundesrat ermöglicht eine Lockerung der strengen Regeln der Straßenverkehrsordnung. In Wunstorf soll es daher auch auf zwei Straßen in der Oststadt eine Testphase geben.

Viele Kommunalverwaltungen und Gemeinderäte fordern seit langem mehr eigenen Handlungsspielraum, zum Beispiel bei der Einführung von Tempo-30-Zonen. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Änderung der Straßenverkehrsordnung werden erstmals neben dem Verkehrsfluss auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der Stadtentwicklung berücksichtigt, wobei der Sicherheit weiterhin besondere Priorität zukommt.

„Der jetzt im Bundesrat endlich final abgesegnete Kompromiss ermöglicht eine gewisse Lockerung der strengen Regeln der Straßenverkehrsordnung und gibt den Kommunen endlich mehr Eigenverantwortung”, so Helmut Lübeck, verkehrspolitischer Sprecher und CDU-Regionsabgeordneter. Künftig soll es auch möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn sie nicht mehr als 500 Meter auseinanderliegen. ”Entscheidend ist für uns aber, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen dem Wunsch der Kommunen entspricht”, so Lübeck. Diese wissen am besten, wo Tempo 30 sinnvoll ist.

Gleichzeitig sei es auch richtig, dass Tempo 30 nicht flächendeckend eingeführt werden kann, um Staus zu Stoßzeiten zu vermeiden und den Verkehrsfluss hoch zu halten. Die von allen Parteien geforderte Reform war demnach überfällig und sei ein erster Schritt hin zu mehr Verantwortung für die Kommunen. Allerdings werde es wohl noch einige Zeit dauern, bis die Veränderungen greifen und für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sichtbar werden, so Lübeck. Denn in den Kommunen gibt es Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen, also unterschiedliche Straßenbaulastträger. Die jeweils unterschiedlichen Sichtweisen sollten daher künftig besser und unmittelbarer in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Einjährige Testphase

Auch Wunstorf will mitmachen, hatte in der Vergangenheit sogar schon Strecken benannt, wo testweise eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden könnte. Zum Beispiel auf der Nienburger Straße in Luthe, auf der Manhorner Straße in Blumenau, auf der Brinkstraße in Idensen oder auf der Wunstorfer Straße in Kolenfeld. Regionsweit waren sogar über 100 Vorschläge für eine Temporeduzierung auf Straßen eingegangen. Zu einer Testphase kam es allerdings nicht, da das Land ein entsprechendes Modellprojekt auf Eis legte. Die Fülle an Rückmeldungen überstieg das, was die damalige Gesetzeslage zuließ.

Nach der Entscheidung des Bundesrates soll nun ein neuer Anlauf mit wissenschaftlicher Begleitung unternommen werden. Man will herausfinden, ob solche Zonen tatsächlich etwas bringen. In der Region sind drei Kommunen dabei. Wunstorf, Neustadt und Springe. In Wunstorf hat man sich die Blumenauer Straße und den Luther Weg in der Oststadt für die Testphase ausgesucht. Die Schilder sollen Ende Juli/Anfang August aufgestellt werden.

Bislang brauchte es für Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten besondere Voraussetzungen, wie etwa gefährdete Bereiche, dazu zählen die Abschnitte vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen. Dort gilt vielfach schon Fuß vom Gas.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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