In Rodenberg wurde am Samstagabend ein junger Waschbär in einer Privatwohnung entdeckt und von der Polizei beschlagnahmt. Die Beamten wurden alarmiert, nachdem Passanten beobachtet hatten, wie eine Person den Waschbären an der Leine wie einen Hund durch die Stadt führte. Waschbären sind Wildtiere und dürfen nicht wie Haustiere in Wohnungen gehalten werden. Seit dem 3. August 2016 ist das Halten, Befördern und die Fortpflanzung von Waschbären in der Europäischen Union grundsätzlich verboten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Fauna und Flora. Das Veterinäramt wurde eingeschaltet, um den Gesundheitszustand des Tieres zu überprüfen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Sanktionen gegen den Halter des Waschbären sind möglich.