Die Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft ist eine gesetzliche Regelung, die das Schutz der Jungtiere vor Streunern und Wildern in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli erlaubt.
Der Grund: Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.
Stöbernde Hunde könnten die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen. „Hunde werden von diesen Tieren als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden”, so der Nabu in einer Mitteilung weiter. Bei einer empfindlichen Störung würden Elterntiere oft die Versorgung des Nachwuchses einstellen. Besonders gefährdet seien etwa Rehkitze, junge Hasen oder der Nachwuchs bodenbrütender Vogelarten.
Wo gilt die Leinenpflicht in Niedersachsen?
Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Flächen im Wald auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Viele freilebende Tiere nutzen auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht. Auch wenn hier keine allgemeine Leinenpflicht besteht, sollten Hunde hier nicht frei laufen und die Halter besonders aufmerksam sein.Die Anleinpflicht kann je nach Gemeinde variieren.