Bereits jetzt führt die Berlin Schule, die Grundschule in Bad Nenndorf, die Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2025/26 durch. Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, also der Geburtsjahrgang 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum l. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich dabei um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum l. Oktober ihren sechsten Geburtstag feiern.
Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder zur Einschulung angemeldet werden, die jünger sind (Kann-Kinder). Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung.
Die Schule hat alle, die ihr von der Gemeinde gemeldet wurden, angeschrieben. Möglich ist aber, dass einige noch nicht erfasst wurden und keine Post erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, bittet die Schule darum, telefonisch unter 05723/2783 mit der Berlin Schule Kontakt aufzunehmen, damit sie die entsprechenden Unterlagen zusenden kann.