Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht der Beamten der Polizei Bückeburg. ?Über das Amtsgericht Bückeburg wurde eine Blutprobe richterlich angeordnet. Die Beamten leiteten zudem ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den 43-Jährigen ein, weil dieser angab, seinen Führerschein vergessen zu haben. Lediglich die vorgelegte Kopie eines hier ungültigen ausländischen Führerscheines sollte die Legitimation für das Führen eines Kraftfahrzeuges darstellen. Der Stadthagener gilt als Wiederholungstäter hinsichtlich des Fahren ohne Fahrerlaubnis.