Manfred Seller, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, erklärte, dass der Zweck der Stiftung die Unterstützung von Menschen mit Behinderung sowie von Menschen sei, die von Behinderung bedroht seien. Die Stiftung wolle ihren Beitrag leisten, um behinderten Menschen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Im Landkreis wie auch im Bundesland insgesamt gebe es kaum ausreichende Angebote für Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen. Auf diesem Feld könne etwa in näherer Zukunft ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Stiftung liegen. Im Jahre 2012 gegründet, gehöre die Lebenshilfe-Stiftung „schon nicht mehr zu den kleineren Stiftungen im Landkreis”, so Manfred Seller. Zwar sei es bei den derzeit niedrigen Zinsen gar nicht einfach, das Stiftungskapital zu vermehren. Trotzdem blicke die Stiftung in eine gesicherte Zukunft. Wichtig sei es, weitere Zustifter zu finden, die das Stiftungskapital erhöhen. Dafür sehe er jedoch gute Aussichten für die sich in der Region engagierende Stiftung. Der Rechtsanwalt und Notar Max Conrad, Mitglied im Stiftungsrat, erläuterte anschließend grundsätzliches zum Thema Stiftungen. Dabei verwies er insbesondere auf die Steuerbegünstigung von gemeinnützigen Stiftungen, wie die Lebenshilfe-Stiftung Stadthagen. Das Engagement von Zustiftern und Spendern für gemeinnützige Zwecke wird vom Staat durch die Berechtigung zum Sonderausgabenabzug honoriert. Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen sind von Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer befreit.
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