Nach der im Prozess durchgeführten Beweisaufnahme sei das Gericht davon überzeugt gewesen, „dass die Stadtwerke lediglich eigene Bezugskostensteigerungen an ihre Kunden weitergegeben haben und keine Möglichkeit bestand, diese Kostensteigerungen durch Einsparungen aufzufangen”.
Dabei, so die Stadtwerke Schaumburg-Lippe, seien nicht einmal alle Bezugskostensteigerungen in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben worden. Soweit es möglich war, sei die Differenz bereits durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert worden. „Um die Kunden von den Bezugspreiserhöhungen zu entlasten, wurden zum Beispiel notwendige Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen aufgeschoben”, erläutert Stadtwerke-Geschäftsführer Eduard Hunker.
Dem Gericht lagen keine Anhaltspunkte für überhöhte Bezugspreise vor, so dass die Klage abgewiesen wurde. Der Fall der Klägerin aus Stadthagen ist kein Einzelfall gewesen. Auch andere Kunden der Stadtwerke hatten Widerspruch gegen die Preiserhöhungen in der Vergangenheit erhoben.
Eduard Hunker verspricht sich von dem Urteil eine Signalwirkung für alle verunsicherten Kunden. „Bei einer hohen Versorgungssicherheit kalkulieren wir unsere Preise für den Kunden so günstig wie möglich – sonst wären wir auf dem regionalen Energieversorgungsmarkt nicht derart gut etabliert”, erklärt Hunker. Mit überhöhten Preisen würde man sich nur schaden.
Hunker hofft nach dem Urteil sehr, „dass unsere Kunden sich in ihrem Vertrauen wieder bestärkt fühlen und bittet alle Kunden, die ebenfalls Widerspruch eingelegt haben, diesen zurückzuziehen.” Da die Klägerin aus Stadthagen die Kosten des Verfahrens tragen muss, möchte man dies allen anderen Kunden ersparen. Foto: hb/m