Folgender Personenkreis kann geehrt werden: Sportler, die sich durch ihre Leistung zur Teilnahme an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympiaden und Deutschen Meisterschaften qualifiziert und an diesen Wettkämpfen teilgenommen haben. Außerdem können Sportler geehrt werden, die zu den drei Erstplatzierten bei Landes- oder Bezirksmeisterschaften gehört haben. Der zwanzigfache Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, zehnfache Erwerb des Deutschen Familiensportabzeichens oder der fünffache Erwerb des Schülersportabzeichens berechtigen ebenfalls zu einer Ehrung.