Anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes lädt die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober, zu einem besonderen Gottesdienst in die Bückeburger Stadtkirche ein. Der Festgottesdienst beginnt um 10:30 Uhr und widmet sich einem zentralen Verfassungselement: Artikel 18 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Grundrechte thematisiert. Der Gottesdienst ist Teil einer deutschlandweiten Reihe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die das Jubiläum des Grundgesetzes ehrt. In dieser Gottesdienstreihe, die sich mit der Präambel und den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes auseinandersetzt, beleuchten die 20 Landeskirchen jeweils ein Verfassungselement. Die Reihe begann am 26. Mai in Hannover und Bonn und endet am 20. November in Bremen. Sie soll die Verfassung als Ausdruck von Demokratie und Verantwortung vor Gott würdigen, inspiriert von den Erfahrungen der Parlamentarischen Ratsmitglieder im Widerstand gegen die NS-Diktatur.
In Bückeburg wird der Gottesdienst von Landesbischof Dr. Oliver Schuegraf und der ehemaligen Landgerichtspräsidentin Eike Höcker geleitet. Gemeinsam werden sie über die Bedeutung der Grundrechte in der heutigen Zeit sprechen. „Das Grundgesetz ist nicht nur ein rechtliches Fundament, sondern auch ein ethisches Leitbild unserer Gesellschaft“, so Dr. Schuegraf.
Musikalisch wird der Gottesdienst von der Solosopranistin Anna Kristina Nächster und dem Kammerchor JPS („Jazz, Pop & Swing“) unter der Leitung von Kantor Siebelt Meier begleitet, was der Veranstaltung eine festliche und feierliche Atmosphäre verleihen wird. Die EKD betont, dass diese Reihe nicht nur die Verfassung würdigt, sondern auch die Menschen, die mit ihren Erfahrungen und ihrem Mut maßgeblich an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt waren. Einige der Gottesdienste finden an den Geburtsorten der Grundgesetzschöpfer statt, um deren Beiträge besonders hervorzuheben. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an diesem festlichen Gottesdienst teilzunehmen und gemeinsam das Grundgesetz und seine Bedeutung für die deutsche Demokratie zu feiern.