Der Vorteil: Weniger Verwaltungsaufwand für die Stadt und ein einheitliches Modell für alle Schulen. Ein Nachteil: Die Sorge dass einige Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht ihrer Zahlungspflicht nachkommen und dann ein Kind mittags mit einem leeren Tablett in der Mensa steht. Das gilt es auf jeden Fall zu vermeiden, war den Bückeburger Ratsmitgliedern schnell klar. Bedarf ist da Aus der SPD-Fraktion kam daher zeitnah ein Antrag auf einen Fonds für die Schulverpflegung, der in solchen Fällen die Bereitstellung eines kostenlosen Essens ermöglichen solle. Auf Rückfrage bei den Schulen wurde klar, das Bedarf für ein solches Angebot besteht, dieses jedoch so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich gehändelt werden solle. Die Entscheidungshoheit sollte dabei bei den Schulleitungen und Lehrkräften liegen, da sie es sind, die diesen Bedarf direkt mitbekommen und umgehend handeln können. Hierfür muss eine Verwaltungsrichtlinie geschaffen werden, die den rechtlichen Rahmen absteckt. Der Fonds in Höhe von 7500 Euro ist hierfür im diesjährigen Haushalt verankert und soll bedarfsgerecht von den Schulleitungen genutzt werden können. Schulleitungen wollen beraten Im jüngsten Schulausschuss wurde die von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinie vorgestellt, auf Wunsch der Ausschussmitglieder wurde die Richtlinie so offen wie möglich zuhalten, um den Schulleitungen hier maximale Entscheidungsfreiheit zu geben. Christian Schütte, Fachgebietsleitung Familie und Soziales, informiert, dass für die Buchhaltung nur der Empfang der Leistung vermerkt werden müsse, Namen oder weitere Daten seien für diesen vereinfachten Verwendungsnachweis nicht nötig. „Eine Art Blanko-Scheck für die Grundschulen”, stellt Axel Wohlgemuth (CDU) fest. „Eine sehr einfache Richtlinie, die dem politischen Wunsch entspricht”, fasst Schütte zusammen. Antje Kronenberg, Schulleitung Grundschule am Harrl, merkte an, dass die entsprechende Vorlage den Schulleitungen nicht vorliege, dementsprechend verhalten war auch die anfängliche Reaktion der online zugeschalteten Schulleitungen. Diese wollten sich gerne vor einer Entscheidung zusammensetzen und erneut mit der Verwaltung über die Richtlinie sprechen. Diese Verzögerung wurde jedoch von der Mehrheit der Versammlung nicht begrüßt, das Thema bereits eine Woche vorher im Arbeitskreis besprochen worden. Schmale Richtlinie mit Möglichkeit der nachträglichen Ausbesserung „Es ist gut, dass wir das in die Hände der Schulen geben. Die können vor Ort und unmittelbar entscheiden, das ist einfach und effektiv zugleich. Nach zwei Jahren sollten wir aber evaluieren und sehen: Wurde das Angebot auch genutzt, haben wir unser damit Ziel erreicht?”, so Wohlgemuth weiter. Ausschussvorsitzender Andreas Schöniger wäre wohl bereit gewesen, den Schulen weitere Bedenkzeit einzuräumen und dann in der folgenden Sitzung abzustimmen, da das Konzessionsmodell erst im Herbst eingeführt werde. „Es scheint, es gibt dort noch Beratungsbedarf”, so Schöniger. Thorsten Buhrmester (SPD) hielt dagegen: „Die Richtlinie wurde ausgearbeitet, wir brauchen das nicht weiter zu verschieben”. Wohlgemuth vermittelt, dass auch nach einer Abstimmung die Schulleitungen die Möglichkeit hätten, alles Weitere mit den Verwaltung zu besprechen, der Rahmen aber nun an diesem Tag gesetzt werden könne. Frank Suchland, Schulleitung Grundschule Evesen, stellte klar: „Wir sind generell dafür. Jeder hat solche Kinder an der Schule. Es könnte aber sein, dass wir nachträglich Änderungen an der Richtlinie wünschen”. Axel Wohlgemuth: „Wir möchten den Schulen gerne die eventuellen Vorbehalte nehmen. Seien Sie sicher: Eine kürzere, schmalere Richtlinie gibt es nicht, so einfach ist sie gehalten”. In der anschließenden Abstimmung votierte der Ausschuss einstimmig für die Richtlinie, die Schulleitungen werden sich anschließend mit der Verwaltung austauschen und untereinander über die Anwendung beraten. Foto:nh