und wurde durch den Verkehrsunfall nur leicht verletzt. Der Zweiradfahrer flüchtete und konnte mit Hilfe von Zeugen in einem zum Unfallort nahegelegenen Wohnhaus ermittelt werden. Über das Amtsgericht Bückeburg wurde ein Durchsuchungsbeschluss eingeholt, wodurch der Unfallflüchtige in dem Wohnhaus bei Bekannten aufgegriffen werden konnte. Das Motorrad hatte der Tatverdächtige in der Garage des Hauses untergestellt. Bei dem 26-Jährigen wurde eine Alkoholbeeinflussung mit einem vorläufigen Wert von 1,49 Promille und eine zusätzliche Drogenbeeinflussung festgestellt. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Zudem war der Motorradfahrer ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Das Motorrad war mit einem falschen amtlichen Kennzeichen ausgestattet und nicht ordnungsgemäß angemeldet und versichert. Weiterhin befand sich an der Suzuki kein Fahrlicht und die Auspuffanlage war ohne Funktion. Gegen den 26-Jährigen wird unter anderem wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.