Während der Reinigungs- und Spülarbeiten kann es, insbesondere im Bereich der Hausanschlüsse zu Beeinträchtigungen kommen, wenn innerhalb der Gebäude keine ausreichend bemessenen Entlüftungsleitungen vorhanden sind. Nach Erfahrungen des Abwasserverbandes ist das bei den Haushalten der Fall, in denen nachträglich Badezimmer oder Toiletten installiert wurden. Ist die sogenannte Dachentlüftung in dem Haushalt nicht angeschlossen oder defekt, kann der beim Spülvorgang entstehende Druck nicht einwandfrei über die Entlüftung entweichen. Im ungünstigsten Fall kann dann Wasser aus den Geruchsverschlüssen (Syphons) gedrückt werden und es so zu Verunreinigungen kommen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Reinigungsfirma oder dem Abwasserverband geltend gemacht werden können.