Wer als Schwerbehinderter mit dem Merkmal „AG” für außergewöhnlich gebehindert oder „Bl” für Blind eingetragen ist, hat den Anspruch auf einen Parkausweis für Behinderte. Nach der neuen Fassung der geltenden EU-Regeln wurde eine neue Fassung des Parkausweises bereits im Jahr 2001 ausgestellt, mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2011. Die Stadt Rinteln weist darauf hin, das diese bald abläuft und wer dann noch mit dem alten Parkausweis parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer also weiterhin die Vorraussetzungen für einen Parkausweis für Behinderte erfüllt, sollte nicht bis zum Jahresende warten und möglichst jetzt den neuen EU-Parkausweis beantragen. Anträge nimmt Andreas Buchmeier vom Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Klosterstraße 19, Zimmer 112, Telefon 403124, für Rinteln entgegen. Für das übrige Kreisgebiet können die Anträge beim Landkreis Schaumburg im Straßenverkehrsamt bei Detlef Hansel, Jahnstraße 20, Zimmer 28.1, gestellt werden. Foto: ste