Solange die allgemeinbildenden Schulen nicht über die gleichen Voraussetzungen verfügten, wie die derzeitigen Tagesbildungsstätten in Stadthagen und Rinteln mit den besonderen Möglichkeiten einer intensiven Betreuung und räumlichen Unterbringung, würden die vorhandenen Einrichtungen dringend benötigt, so Farr. Sie seien aktuell unverzichtbare Bestandteile der Schullandschaft in Schaumburg. Derart gute Voraussetzungen lassen sich in allgemeinbildenden Schulen nicht so schnell schaffen. „Für mich ist der Elternwille das Kriterium, und der spricht eindeutig für die Tagesbildungsstätten unter der Regie der Lebenshilfen.” In den Tagesbildungsstätten wird eine fürsorgliche und fachlich fördernde Arbeit geleistet. In kleinen Gruppen von 6 – 8 Kindern lassen sich individuelle Leistungsstärken der Kinder und deren Schwächen in der Entwicklung besser beobachten. Als besonders wichtig gilt es, für jedes einzelne Kind immer wieder Erfolgserlebnisse mit dem gemeinsamen Lernen zu verbinden. Medizinisch notwendige Therapien durch Ergotherapeuten oder Logopäden werden in den Einrichtungen erbracht, die Kinder brauchen die gewohnte Umgebung nicht zu wechseln. Der Grundgedanke der Inklusion, die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Handicap sei sicherlich richtig. Nur so ließen sich mittel- und langfristig Barrieren abbauen. Kinder seien dabei unkompliziert und fänden schnell Gemeinsamkeiten. Bei der Umsetzung dieser Idee ist der Landkreis Schaumburg durchaus schon weit fortgeschritten. So werde beispielsweise die Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen” in Obernkirchen derzeit abgeschult, d. h. in Klasse 5 werden keine neuen Schüler mehr aufgenommen. Die Kinder werden stattdessen überwiegend in Integrationsklassen beschult. In absehbarer Zeit lassen sich in den allgemeinbildenden Schulen jedoch nicht die Voraussetzungen zur Aufnahme der Schüler aus den Förderschulen für „Geistige Entwicklung” schaffen. „Der Elternwille und das Wohl des Kindes stehen im Mittelpunkt der Arbeit,” so Farr, „und die klasse Arbeit der Mitarbeiter der Lebenshilfe und der PGB ist dabei nicht wegzudenken.”
Foto: privat