„Wir haben dieses Thema gewählt ,weil wir in Gesprächen immer wieder feststellen, dass sehr viele Menschen keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung haben“, betonte Manfred Völker, Vorsitzender des Senioren- und Behindertenbeirats. Diese würden davon ausgehen, dass sich Ehepartner oder Kinder kümmern würden.
Problematisch würde dies, wenn plötzlich zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall wichtige Entscheidungen getroffen werden müssten. Seien dann rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert, dürften Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartner oder die Kinder die Betroffenen nicht gesetzlich vertreten .
Bärbel Wilharm von BUBIS schilderte die nötigen Schritte, um für eine solche Situation vorzusorgen. Dabei führte sie aus, dass es sehr wichtig sei, vorher mit Personen intensiv zu sprechen, die in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung als Bevollmächtigte eingesetzt werden sollen. Das Thema Patientenverfügung sei frühzeitig zu regeln, damit eine adäquate und den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechende Behandlung im Krankheitsfall, in der Pflege bis hin zum Tod gewährleistet sei. Schon während des Vortrages und zum Abschluss nutzen zahlreiche Besucher die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen .
Die Gäste zeigten mit lautstarkem Applaus auf Nachfrage von Manfred Völker, dass die Veranstaltung mit dem Vortrag von Fachfrau Bärbel Wilharm sehr gut angekommen war.
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