BÜCKEBURG (nh). Am Samstag, 13. Juni, wird von einer Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Bückeburg ein PKW wegen eines nicht vorschriftsmäßig gesicherten Kindes einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle händigt die Fahrzeugführerin einen ausländischen Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU aus. Diese Fahrerlaubnis gilt als Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nur noch sechs Monate ab Begründung der Wohnsitznahme in Deutschland. Danach muss eine deutsche Fahrerlaubnis erworben werden. Da die Person bereits seit über einem Jahr durchgängig ihren Wohnsitz in Deutschland hat, wird ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Verkehrsordnungswidrigkeit wird vor Ort geahndet.