BÜCKEBURG (nh). Die Stadt Bückeburg weißt darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, zu denen auch Wochenmärkte gehören, gem. § 9 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verpflichtet sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstandes das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen.