Der Förderzeitraum der „Dorferneuerung Rannenberg” endet im Herbst 2009. „Wer noch eine Maßnahme zur Erhaltung, Erneuerung oder Gestaltung an seinem historischen Gebäude vornehmen möchte, sollte die Gelegenheit nutzen und noch einen Förderantrag stellen”, so der Ortsvorsteher Heinrich Wente, der auf entsprechende Richtlinien verweist. Dies gilt auch für Maßnahmen zur dorfgerechten Gestaltung eines Grundstücks im alten Dorfkern, beispielsweise die Erneuerung einer Mauer, die Errichtung eines Zaunes oder eine dorfgerechte Pflasterung und Bepflanzung. „Die Maßnahme muss spätestens bis Oktober 2009 durchgeführt werden”, so der Ortsvorsteher weiter. Nähere Informationen zu den möglichen Baumaßnahmen und den staatlichen Fördergeldern erhalten Interessierte bei der Gemeinde Auetal (05752/181-61 Herr Müller) oder bei dem für die Betreuung der Dorferneuerung zuständigen Planungsbüro: Frau Bukies, Planungsgruppe Stadtlandschaft, Tel. 0511/14391