Die ermittelnden Beamten des Polizeikommissariats Bückeburg hatten hinreichenden Verdacht, dass der Unfallfahrer zurzeit des Unfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden hat. Eine Blutprobe wurde angeordnet.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der vom Fahrer vorgelegte italienische Führerschein deutliche Fälschungsmerkmale aufwies.
Der Führerschein ist nun Bestandteil eines eingeleiteten Verfahrens in Sachen Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Führen eines Pkw unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Urkundenfälschung.