Diese Zahlen, die Schmidt bei der Kreisverwaltung in Stadthagen erfragt hat, ergeben 3,5 Verstöße pro Messtag an der Landesstraße 439. Dabei wurden Verwarngelder und Bußgelder verhängt. Verwarngelder sind Geldbußen, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde erhoben werden. Die Höhe des Verwarnungsgeldes liegt zwischen fünf und 35 Euro, erläutert Torben Sven Schmidt. Bei der Zahlung des Verwarngeldes verzichtet die Behörde auf anfallende Gebühren. 485 Geschwindigkeitsüberschreitungen, also fast 90 Prozent, fallen nach seinen Angaben in diese Kategorie. Die nächsthöhere Stufe sind Bußgelder, die bei 80 Euro beginnen. 11 Prozent dieser Verstöße wurden an der Geschwindigkeitsmessanlage festgestellt und abgewickelt. Foto: tt