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Solche Banner dürfen auch künftig an den Brücken hängen, Werbung für Veranstaltungen nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht. Auf der Ratssitzung am 23. Mai wird es dazu eine Entscheidung geben.  (Foto: ste)

Causa Werbebanner: Bauausschuss folgt Rechtsauffassung von Prof. Dr. Neuhäuser

Warum dürfen Werbebanner, die seit Urzeiten an den Brücken an der Bünte und am Seetor hängen, künftig nicht mehr dort angebracht werden? Diese Frage stellte die Gruppe von CDU/FDP/FW an die Verwaltung und forderte gleichzeitig dazu auf, Alternativstandorte für die zeitlich befristeten Werbungen für Veranstaltungen zu suchen. Die Verwaltung berief sich in ihrer Sachdarstellung darauf, dass die Niedersächsischen Bauordnung keine Werbung an Brückengeländern zulasse und für eine Suche nach Alternativstandorten habe die Verwaltung schlichtweg keine personellen Kapazitäten. Das wollte Ulli Seidel von der CDU so nicht im Raum stehen lassen und zeigte sich verwundert über den angeführten Personalmangel. Daher hatte er sich selbst auf die Suche nach solchen Standorten gemacht und wurde auch schnell fündig an der Feuerwehr, am Andeplatz und vor dem Biergarten. Dort stünden ohnehin städtische Werbungen und auch Parteien machten vor Wahlen dort Werbung. Wichtig sei ihm: „Man darf es nicht kompliziert machen!“ Kay Steding (CDU) ergänzte: „Es müssen feste Standorte, kostenfrei, niederschwellig und ohne Bauantrag oder mit Vorlage von Katasteramtsplänen sein!“ Radikaler sah es Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser, selbst Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück und daher in Fragen des Verwaltungsrechts ein ausgesprochener Profi. Seine Rechtsauffassung: Der Paragraf 66 (1) NbauO lässt auf Antrag Abweichungen von den Anforderungen des Gesetzes zu, sofern die baulichen Anlagen (hier Werbebanner) nicht die öffentliche Sicherheit gefährden. Neuhäuser dazu: „Ich erkläre mich bereit, den Vereinen entsprechende Vordrucke zu erstellen, in die sie nur die erforderlichen Daten eintragen müssen und sie dann bei der Verwaltung einreichen können!“ Seitdem er Fahrstunden in Rinteln zur Erlangung des Führerscheins gemacht habe, würden die Banner an den Brücken hängen und niemand sei deshalb bislang gefährdet oder geschädigt worden. Der Zweck der Vorschrift, Menschen im Verkehrsraum vor Ablenkungen zu schützen, greife also nicht. Er forderte die Verwaltung daher auf, bis zur Ratssitzung am 23. Mai darzustellen, ob und aus welchen Gründen es nicht möglich sein soll, Werbebanner nach dieser Ausnahmevorschrift zuzulassen. Diesem Antrag Neuhäusers folgte der Bauausschuss und so wird sich der Rat am 23. Mai mit dem Thema befassen.
Der Rat votierte mit 20 gegen 16 Stimmen für den Haushaltsentwurf 2024.<br> (Foto: ste)

Sparschwein auf Sparferkel geschrumpft

Mit einer 20 zu 16 Mehrheit wurde der Haushalt beschlossen und die Bewertung der von Kämmerer Jörg Schmieding vorgestellten Zahlen hätte unterschiedlicher nicht sein können. Besonders an der Erhöhung der Grundsteuer A (auf 463 Punkte), der Grundsteuer B (auf 483 Punkte) sowie der Gewerbesteuer auf 455 Punkte erhitzen sich die Gemüter. Dabei hatte Schmieding in seiner Darstellung des defizitären Haushalts sehr deutlich gemacht, dass Rinteln kein Ausgabe- sondern ein Einnahmeproblem habe. Nur durch die Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer um je 50 Punkte könne man das Haushaltsloch von 5,5 auf 2,9 Millionen Euro drücken. Für Astrid Teigeler-Tegtmeier ein schlüssiges Konzept, bei dem Rinteln erkennbar den eingeschlagenen Weg einer hohen Lebensqualität in der Stadt weiter verfolge. Mitgetragen wurde ihre Auffassung von Uta Fahrenkamp von den Grünen. Ganz anders sah das Veit Rauch von der CDU. Für ihn war auf Seiten der SPD und Grünen kein Sparwille zu erkennen und deshalb könne die CDU/FDP/FW auch keiner Steuererhöhung zustimmen. Heinrich Sasse von der WGS wandte sich ebenfalls vehement gegen die geplante Steuererhöhung und sah diese als existenzgefährdend und ansiedlungsfeindlich für viele Bürger und auch Betriebe. Auch Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser fand deutliche Worte gegen den aufgestellten Haushalt. Rinteln liege jetzt schon mit seiner Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 1030 Euro weit über Stadthagen (442) und Bückeburg (400). Er rügte die Ausgabenmentalität der Stadt bei Hallenbad, Radbeauftragtem und Mähflächenkonzept. Besonders deutlich wurden Matthias Wehrung (CDU), Ulli Seidel (CDU) und Anthony Lee (FW). Wehrung sprach von einem „...schwarzen Donnerstag” für Rintelner Bürger und Seidel sah das von der CDU aufgestellt „Sparschwein” zu einem „Sparferkel” geschrumpft. Lee flehte regelrecht: „Beschließt keine Steuererhöhung in dieser Zeit der allgemeinen Teuerung!” Vergebens, wie die Abstimmung ergab.
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