Zuschüsse an Vereine und Verbände | Schaumburger Wochenblatt

15.03.2024 08:25

Zuschüsse an Vereine und Verbände

Auch in diesem Jahr werden über den Haushaltsplan Zuschüsse an Vereine und Verbände gewährt. Anträge können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden. In einer Liste sind Anspruchsberechtigte, Anlässe und Voraussetzungen erfasst.

  • Vereine, die kulturelle Veranstaltungen ausrichten (außer Kulturring Wunstorf und kulturelle Veranstaltungen der Stadt)
  • Schützen- und Volksfeste (außer Wunstorf) und Heimatvereine
  • Altenclubs usw. für Altenveranstaltungen, Altenbegegnungen, Weihnachtsfeiern usw.
  • Jugendverbände, Jugendgruppen usw. (nur für Materialbeschaffungen sowie für den Bau, Renovierung und Einrichtung von Jugendräumen)
  • Wohlfahrtsverbände usw. für sonstige Förderungsmaßnahmen (außer an Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, CDU-Frauenvereinigung und Selbsthilfegruppen)
  • Sportvereine usw.
  • Kleintierhalter-, Kleingärtner-Vereine usw.
  • Feuerwehren, Kyffhäuserkameradschaften usw.
  • Vereine und Verbände der Gesundheitspflege
  • Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
  • Repräsentation der Ortschaft

Zur Vorbereitung und Vergabe der Zuschüsse durch die Ortsräte werden alle Vereine und Verbände der Stadt Wunstorf gebeten, soweit noch nicht geschehen, ihre Zuschussanträge spätestens bis zum 31. Mai 2024 elektronisch oder schriftlich einzureichen. Der Online-Antrag ist unter: https://www.wunstorf.de/zuschussortsratsmittel zu finden. Schriftlichen Anträge können an das Rats- und Bürgermeisterbüro, Südstraße 1, 31515 Wunstorf, unter Angabe der genauen Anschrift, des Verwendungszweckes und der Bankverbindung gestellt werden.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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