Gefahren aufzeigen und Schäden im Vorfeld vermeiden – darauf zielt der vorbeugende Hochwasserschutz ab. Aus diesem Grund identifizieren Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) regelmäßig von Überschwemmungen bedrohte Gebiete an niedersächsischen Gewässern. Nach umfangreichen Berechnungen hat der NLWKN im Landkreis Schaumburg jetzt das Überschwemmungsgebiet des Schloßbachs ermittelt und vorläufig gesichert. Dieser würde bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis größtenteils über die Ufer treten, so die Hochwasserexperten.
Der sogenannte HQ-100-Fall, also ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren auftritt, stellt bundesweit die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten dar. In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. „Einerseits dient die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dazu, die Bevölkerung für die oftmals nicht bewusste Hochwassergefahr zu sensibilisieren. Gleichzeitig können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden reduziert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete klare gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Marit Klanz vom NLWKN in Hildesheim. Das jetzt vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Schloßbachs liegt im Gebiet der Stadt Bückeburg. Schon im Oberlauf würde der Bach – hier noch als Schermbeeke – im Falle eines angenommenen Jahrhunderthochwassers in die angrenzenden bewaldeten Flächen und Fischteiche ausufern. In der unterstromigen Schloßgraft würde das Gewässer am Nordufer im Bereich des Wehrs auf die Schloßgartenstraße überlaufen.
Das Schloss Bückeburg selbst indes würde vom Hochwasser verschont werden, so die Ergebnisse der Hochwasserschützer. Auch im weiteren Verlauf des Gewässers ist bis in den Unterlauf ihren Berechnungen zufolge durchgängig mit Ausuferungen zu rechnen. Dabei wären auch zahlreiche Gebäude vom Hochwasser betroffen. In Höhe des Friedhofs am Schloßbach würde ein Teil des Hochwassers vom Schloßbach abgeschlagen und durch eine Bahnunterführung in nordwestliche Richtung abfließen. Im Mündungsbereich zur Bückeburger Aue wird das Überschwemmungsgebiet des Schloßbachs vom Überschwemmungsgebiet der Bückeburger Aue überlagert. Mit den jetzt abgeschlossenen Arbeiten des NLWKN gilt das Überschwemmungsgebiet des Schloßbachs als vorläufig gesichert. Die entsprechende Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 17. Juli. Die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebiets wird noch vom Landkreis Schaumburg im Rahmen eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.