Es soll über das Betreibermodell eine Finanzierung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf städtischen Liegenschaften ermöglicht werden. Dadurch soll Privatkapital von Einwohnern zur alternativen Finanzierung von PV-Anlagen auf den Dächern der städtischen Liegenschaften und auf weiteren vorrangig versiegelten städtischen Flächen mobilisiert werden. Grundkonzept soll die Möglichkeit der Beteiligung von interessierten Einwohnern sein, die sich finanziell an den Bürgersolaranlagen beteiligen können und auf diese Weise am Ertrag der betriebenen Solaranlagen wirtschaftlich profitieren. „Über das Betreibermodell soll die höchstmöglichste Auslastung der städtischen Dächer und weiteren städtischen Flächen mit der Belegung von PV-Anlagen erreicht werden, um das höchste Maß an regenerativem Strom zu erzeugen“, sagen Torben Klant von der SPD-Fraktion und Heinz Widdel von der CDU-Fraktion.
In der Begründung heißt es unter anderem, dass Bürgersolaranlagen eine Beteiligungsgemeinschaft von mehreren Personen sind, die über einen rechtlichen Zusammenschluss gemeinsam Photovoltaikanlagen betreiben und hierfür einen finanziellen Investitionsbeitrag leisten. Als rechtliche Formen kommen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eingetragene Vereine, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder auch Genossenschaften infrage. Mit einer Bürgersolaranlagen-Beteiligung über ein zu entwickelndes Betreibermodell sollen die Einwohner in Wunstorf Miteigentümer von PV-Anlagen oder Solarparks auf städtischem Grund werden. Eine Beteiligung an einem solchen Bürgersolarmodell wäre ökologisch wie ökonomisch sinnvoll. Insbesondere soll über ein solches Modell erreicht werden, dass privates Kapital aus der Stadt für die Stadt mobilisiert wird.
Eine wesentliche Herausforderung in Wunstorf ist die Finanzierung der PV-Anlagen. Die finanziellen Möglichkeiten sind auch in Wunstorf begrenzt. Bislang sind in der Mittelfristplanung des städtischen Haushaltes 150.000 Euro jährlich für neue PV-Anlagen vorgesehen. Hierbei sind lediglich die Dächer jener Liegenschaften berücksichtigt, bei denen derzeit keine weiteren Baumaßnahmen geplant sind. Foto: gi